Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von “Niederrheinschnauzen” Hundetraining Anna Reddig
§1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen der Hundeschule „Niederrheinschnauzen“, Inhaberin Anna Reddig (im Folgenden „NR“ genannt) und ihren Kunden. Mit einer Anmeldung sowohl zu unentgeltlichen Aktivitäten (wie z.B. aber nicht ausschließlich Probetrainings, Informationsabenden oder ‑gesprächen) wie auch entgeltlichen Maßnahmen erklärt der Interessent/Kunde diese Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
§2 Teilnahme an den Maßnahmen von Niederrheinschnauzen
Eine Teilnahme mit dem eigenen Hund des Kunden ist nur möglich, wenn eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Der Kunde bestätigt ferner, dass sein Hund nach bestem Wissen frei von Parasiten, Würmern und ansteckenden Krankheiten ist. Der Impfpass ist wie der Versicherungsnachweis auf Verlangen vorzulegen. Falls eine/mehrere der o.g. Voraussetzungen nicht vorliegen, ist nach Absprache mit NR eine Teilnahme möglich, bitte beachten Sie die Haftungsregeln in § 8!
Verhaltensauffälligkeiten des Hundes sind vorab zu benennen und NR prüft die Trainierbarkeit des Hundes im Vorfeld und kann als Ergebnis der Prüfung ein Training ablehnen oder nur unter bestimmten, zu definierenden Bedingungen anbieten.
Auf Läufigkeit von Hündinnen ist NR hinzuweisen. In der Regel besteht die Möglichkeit der Teilnahme. Eine Entscheidung von NR im Einzelfall auf Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühren und begründet auch keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunde.
Ein Teilnehmer, der fahrlässig oder vorsätzlich eine Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters widersetzt, kann vom Kursleiter mit sofortiger Wirkung temporär oder dauerhaft ausgeschlossen werden. Dies bewirkt weder einen Erstattungsanspruch noch ein Recht auf Minderung oder Aussetzung von Gebührenzahlungen.
NR behält sich je nach Trainingsverlauf vor, Hunde in andere Trainingsgruppen umzusetzen. Die Ausübung dieses Weisungsrechts begründet keine Ansprüche auf Minderung oder Erstattung von Gebühren und auch kein Sonderkündigungsrecht.
§3 Fotos/Videos und weitere Urheberrechte
NR verwendet Foto- und Videomaterial sowie Tonträger, die im Zusammenhang mit den Trainings und Veranstaltungen stehen bzw. entstanden sind, für Werbe- und Schulungszwecke. Das Material kann sowohl Hunde des Kunden als auch den Kunden selbst zeigen. NR wird Material, in dem der Kunde erkennbar dargestellt werden, dem Kunden vor Veröffentlichung zur Freigabe vorlegen und sich diese Freigabe schriftlich bestätigen lassen. Diese Freigabe ist nur bei grobem Fehlverhalten von NR kündbar, die Nutzung erfolgt stets unentgeltlich.
Vom Kunden erhobene persönliche Daten werden durch NR ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke, wie etwa die Abrechnung, verwendet. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Homepage www.niederrheinschnauzen.de
Die Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung bleiben unbenommen. Ergänzend zu diesen AGB weist NR auf die Transparenzgebote nach Art. 13 DSGVO und die dort enthaltenen Rechte des Kunden hin. Diese werden jedem Kunden mit Vertragsabschluss zugänglich gemacht. Bild und Tonmaterial, welches der Kunde während Trainings aufnimmt, darf nur zu privaten Zwecken verwendet werden. Jede darüber hinausgehende Verwendung, auch und gerade im Internet (Social Media, Foren, Veröffentlichungsplattformen wie z.B. YouTube) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NR. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung hat NR ein auch gegenüber Dritten sofortiges Recht auf Unterlassung der Nutzung. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
NR hat das alleinige und exklusive Urheberrecht an von NR erstellten und für Trainings- oder Unterrichtungszwecke dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige öffentliche Wiedergabe ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von NR zulässig.
§ 4 Leistungen
Die gemeinsamen Ziele für das Training von Hundehalter, Hund und Niederrheinschnauzen werden vorab oder spätestens im ersten Training abgestimmt und von NR schriftlich bestätigt; dies gilt auch für spätere (maßgebliche) Änderungen der Trainingsziele.
Ein Erfolg des Trainings ist abhängig vom Hundehalter UND seinem Hund und kann nicht garantiert werden. Das Nichterreichen der Ziele begründet keine Minderung oder Erstattung der Teilnahmegebühren. Niederrheinschnauzen verpflichtet sich, zeitnah Umstände zu benennen, die einen Trainingserfolg hemmen oder verhindern.
§5 Anmeldung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen/Trainings von NR kann auf der Webseite, fernmündlich oder schriftlich (E‑Mail/Brief) erfolgen. Der Teilnehmer bietet NR damit den Abschluss der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung verbindlich an. Mit der Auftragsbestätigung von NR kommt der Vertrag auf der Grundlage dieser (auf der Webseite in der jeweils aktuellen Version einsehbaren) AGB zustande. Der Anmelder haftet für den Fall, dass er auch Dritte mit anmeldet, gesamtschuldnerisch.
§6 Zahlung
In der unter § 5 genannten Buchungsbestätigung werden der Teilnahmeplatz bestätigt und die Höhe der Kosten und die Zahlungsbedingungen benannt. In aller Regel muss die Zahlung der kompletten Gebühr 14 Tage vor Beginn oder bei kurzfristigerer Buchung umgehend erfolgen. Bei Ratenzahlung gilt diese Regelung für die erste Rate. Barzahlung kann vereinbart werden. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist NR berechtigt, ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung der offenen Forderung zu beauftragen.
§7 Trainingsabsagen / Rücktritt / Kündigung / Vertragsende
NR kann( neben den in § 2 genannten Fällen) auch dann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn die veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall werden Vorauszahlungen( anders als in den Fällen von § 2) umgehend erstattet.
Beim Ausfall der Kursleitung ist ein Rücktritt jederzeit möglich, die (anteilige) Gebühr wird zeitnah erstattet. Bei Gruppenstunden kann NR Nachholtermine anbieten, sofern die Teilnehmer dies wünschen und mehrheitlich zustimmen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktritterklärung ist der Zeitpunkt des Zugangs bei NR (vorzugsweise per E‑Mail).
Im Falle eines Rücktritts von einer Buchung vor Beginn gelten folgende Stornierungsregeln:
- Im Zeitraum von Anmeldung bis 8 Wochen vor Beginn: Kostenfrei
- Im Zeitraum von Anmeldung bis 4 Wochen vor Beginn: 50 % der Gebühr
- Im Zeitraum von weniger als 4 Wochen vor Beginn: 100% der Gebühr
NR ist gerne dabei behilflich einen Ersatzteilnehmer zu vermitteln bzw. akzeptiert die Benennung von Ersatzteilnehmern. Diese müssen jedoch vollumfänglich die Teilnahmebedingungen erfüllen. Die Verrechnung der Zahlungen erfolgt zwischen dem ursprünglichen Teilnehmer und dem Ersatzteilnehmer.
5er oder 10er Karten mit rabattieren Preisen im Vergleich zum Preis einzelner Stunden können nach Anbruch nicht erstattet werden.
§8 Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen von NR geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Kunde haftet für Schäden, die von ihm oder seinem Hund verursacht werden in unbegrenztem Umfang. Dies gilt auch für den Fall, dass die Tierhalterhaftpflicht aus vom Halter zu verantwortenden Gründen eine Haftung ablehnt.
NR hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Für durch grobe Fahrlässigkeit durch NR verursachte Schäden an Hunden beträgt die Versicherungssumme je Schadensfall maximal 3.000 Euro. Für sonstige Personen- oder Sachschäden wurde mit der Uelzener Versicherung eine Haftungsobergrenze von 15 Mio. Euro vereinbart. In der Hüterhaftpflichtversicherung (Dogwalking) beträgt die maximale Versicherungssumme 70.000 Euro – darin ist Schlüsselverlust mit abgedeckt. Die Deckung je Tier ist aber auch dort auf 3.000 Euro limitiert.
NR übernimmt insbesondere aber nicht ausschließend keine Haftung für Personen‑, Sach- oder Vermögensschäden für folgende Sachverhalte:
- Verletzung oder Tod des Hundes in der Folge von nicht unmittelbarer Befolgung von Anweisungen des Kursleiters. Dies gilt auch für Folgeschäden dieser Nichtbeachtung z.B. aber nicht ausschließlich durch verursachte Unfälle
- NR haftet nicht für Fehlverhalten Dritter wie z.B. anderer Teilnehmer, Besuchern oder Passanten.
- Eine Haftung von NR ist ausgeschlossen, wenn die unter § 2 aufgeführten Pflichten des Hundehalters hinsichtlich der Aufklärung über Gesundheitsrisiken oder Verhaltensauffälligkeiten vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nur unzureichend erfolgten und NR daher außerstande war, das Training dementsprechend zu gestalten (z.B. Maulkorbpflicht etc.). Dritte haben keinen Haftungsanspruch gegenüber NR, falls sich ein Hund an einer nicht benannten oder auch nicht bekannten Krankheit ansteckt. Eventuelle Schadensersatzansprüche muss der Halter des geschädigten Hundes beim Halter des Hundes, von dem die Ansteckung ausging, anmelden.
- NR wendet nur nach den allgemeinen Standards erlaubte, erprobte und bewährte Ausbildungsmethoden an; dennoch kann es im Einzelfall zu körperlichen oder psychischen Schäden kommen, da die Reaktionen im Einzelfall nie exakt vorhersehbar sind. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen.
§ 9 Zusatzregelungen Hundebetreuung
- Neben den schon aufgeführten Bestimmungen zu Haftpflichtschutz und Gesundheitszustand und den damit verbundenen Haftungsbedingungen ist Sozialverträglichkeit des Hundes ein weiteres Kriterium, das bei Nichterfüllung auch Ausschluss von der Betreuung begründen kann (Anspruch auf Erstattung der Gebühren besteht in diesem Fall nicht)
- Da Spaziergänge in der Öffentlichkeit durchgeführt werden, sichert der Halter zu, dass der Hund behördlich registriert und gechipt ist und Hundesteuer bezahlt wird. Ferner ist dem Halter bekannt, dass der Hund bei Spaziergängen in Hundeauslaufgebieten auch unangeleint sein kann.
- Änderungen an den o.g. Umständen sind NR unverzüglich anzuzeigen. Wird dies versäumt, erwachsen auch daraus mögliche Schadensersatzansprüche Dritter.
- Die Betreuung geschieht auf eigene Gefahr des Halters. Der Halter bleibt Eigentümer des Hundes m Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)
- Der Hundehalter wird über die Form der Unterbringung und Haltung in einem Beratungsgespräch aufgeklärt. Dem Hundehalter ist bekannt, dass sein Hund in der Gruppe betreut wird. Dort kann zu Auseinandersetzungen unter den Hunden kommen. Die daraus erwachenden Risiken trägt der Halter.
- An gesetzlichen Feiertagen und Wochenenden findet Betreuung nur auf ausdrückliche Absprache statt.
§10 Schlussbestimmungen
- Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bewirkt nicht gesamthaft die Ungültigkeit der AGB sondern lediglich der beanstandeten Klausel. Die Parteien vereinbaren, dass für diesen Fall eine dem Regelungsinhalt der ungültigen Klausel nahekommende Regelung Verwendung finden soll.
- Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen der AGB bedürfen der Schriftform. E‑Mail und Fax genügen dieser Form nicht. Ansonsten vereinbaren die Parteien die Textform.
- Erfüllungsort ist Duisburg
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Mündliche Nebenabreden bestehen keine.
Stand: 3. August 2019